Einreise- und Einwanderungsbestimmungen

 

Ein Visum ist nicht nötig, wenn Deutsche, Schweizer und Österreicher nach Brasilien reisen. Man kann als EU-Bürger aus dem Schengenraum bis zu 90 Tage pro Halbjahr in Brasilien als Tourist oder Geschäftsreisender bleiben. Wer als Tourist nach Brasilien eingereist ist und seinen Aufenthalt am Stück verlängert haben will, kann seinen Aufenthalt seit Oktober 2012 nicht mehr um weitere 90 Tage bei der Polícia Federal verlängern lassen. Auf dem Flug nach Brasilien bekommt man Einreiseformulare verteilt, die man ausfüllen muss und mitsamt Reisepass bei der Passkontrolle bei der Policia Federal vorlegen muss. Das Formular und der Reisepass werden abgestempelt, eine Kopie vom Formular muss wieder mitgenommen werden, muss abgestempelt sein, und muss auch sorgfältig aufbewahrt werden und ist bei der Wiederausreise vorzulegen.

Wer unerlaubterweise mehr als 90 Tage in Brasilien bleibt, muss eine Geldstrafe (Multa, derzeit 8,29 Reais pro Tag illegalen Aufenthalts) zahlen, die sollte aber gleich bei der Ausreise gezahlt werden, sonst wird es bei der Wiedereinreise nach 90 Tagen "Zwangsaufenthalt" in der EU oder irgendeinem anderen Land komplizierter, die Strafe zu bezahlen und dann einzureisen. Die Belege für die Zahlung der Strafe müssen sorgfältig aufbewahrt werden, wenn man wieder nach Brasilien einreisen will, sonst bekommt man so lange Einreisesperre bis die Strafe vollständig gezahlt ist.

Wer aber ganz nach Brasilien ziehen will, braucht eine Aufenthaltsgenehmigung. Es gibt mehrere Möglichkeiten. Wenn man Rentner ist und mindestens 6000 Reais Monatseinkommen (die Altersrente oder Erwerbsminderungsrente muss der größere Teil sein, die anderen Einnahmen wie Mieteinnahmen der kleinere, bei einem günstigen Realkurs kann das zusammen ausreichen, laut Angaben eines brasilianischen Anwalts nach einer intensiven Recherche) hat, kann einen Rentnervisum beantragen und sich dauerhaft in Brasilien niederlassen. Lassen Sie mal Ihre Gesundheit und Arbeitsfähigkeit überprüfen, aber nicht immer wird die Rentenversicherung Ihnen Ihre volle Erwerbsminderungsrente zustimmen, es gibt aber auch Alternativen, auch weil der brasilianische Einwanderungsrat im August 2011 bei der Änderung der Einwanderungsbestimmungen das Mindesteinkommen viel zu hoch angesetzt hatte, kein ausländischer bzw. deutscher Otto Normalrentner kann sich das leisten, obwohl ein halb so hohes Mindesteinkommen viel gerechter wäre und vollständig ausreicht, so etwa 3000 Reais Mindesteinkommen plus nachgewiesenem Hauseigentum und in Brasilien per Stromrechnung gemeldetem Wohnsitz. Dies ist auch ein Grund, warum so viele Rentner lieber nach Thailand und in die Türkei als nach Brasilien auswandern. Nach dem Stand 2011 braucht man für einen thailändischen Rentnervisum nur ein Mindesteinkommen von rd. 1440 Euro (60.000 Baht), bei zu wenig Rente muss man einen Kontostand von mindestens 800.000 Baht (ca. 20.000 Euro) nachweisen, der einzige Haken ist aber das Mindestalter von 50 Jahren, viele Erwerbsminderungsrentner sind jünger als 50 Jahre. Hauseigentum in Brasilien wird derzeit (noch?) nicht als Visumbedingung anerkannt, doch die Türkei anerkennt bei Rentnern mit 330 US-Dollar Monatsrente auch ihr Hauseigentum in der Türkei als Visumbedingung und die Türkei hat erst kürzlich einen "Hauseigentümervisum" wegen der Probleme mit 90 Tage Höchstaufenthaltsdauer pro Halbjahr für ausländische Hauseigentümer eingeführt. Auch in Paraguay wird Hauseigentum von Ausländern als Visumbedingung anerkannt.

Aber man muss nicht vollständig seinen Wohnsitz nach Brasilien verlegen und der gewöhnliche Aufenthalt in der bisherigen Heimat bleibt aufrecht. Man kann auch Teilzeit beantragen, wenn man bei Teilzeit wie in meinem Fall ausreichend Einkommen hat und Teilerwerbsminderungsrentner ist. Das derzeit gültige neue Schengen-Touristenaufenthaltsgesetz ist jedoch nicht besonders geeignet, da es wohl kaum durchsetzbar ist, 2 Freizeitphasen und 2 Arbeitsphasen von jeweils 3 Monaten vom Arbeitgeber zu erhalten. Es ist also zu empfehlen, von einem brasilianischen Rechtsanwalt ein Gutachten nach brasilianischem Ausländerrecht erstellen zu lassen, um zu sehen welche Visumart zu empfehlen wäre, um dann auch bis 180 Tage am Stück in Brasilien zu bleiben, z. B. mit einem temporären Visum VITEM. Nach Erhalt des Visums muss man nach Brasilien fliegen und sich innerhalb von 30 Tagen nach der Ankunft bei der Polícia Federal melden und den Visum registrieren lassen. Man kann als Teilrentner und Teilzeitler bei ausreichendem Einkommen in Brasilien überwintern und dadurch zwischen Brasilien und Deutschland pendeln, wenn man einen geeigneten Visum hat. Derzeit existiert noch keinen ähnlichen Visum wie der B-Visum der USA, das auch einen Aufenthalt von 180 Tagen pro Jahr ermöglicht und beliebig viele Ein- und Ausreisen und somit einen ununterbriochenen Aufenthalt von mehr als 90 Tage ermöglicht, auch es gibt noch keinen "Hauseigentümervisum", wie ihn die Türkei gerade eingeführt hat. Im Sommer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz und im Winter in Brasilien, so hat man es fast das ganze Jahr über Frühling und Sommer und braucht nicht im Winter zu leiden. Da spart man auch Strom und Gas in Deutschland, Österreich oder der Schweiz! Auch man braucht man nicht so oft zu fliegen, braucht nur einmal im Jahr zu fliegen, das spart auch Kosten für weitere Flugtickets, vorausgesetzt wenn man ein geeignetes Visum erteilt bekommt, der einen Aufenthalt bis zu 180 Tage am Stück ermöglicht. Auch vorausgesetzt wenn man einen guten Caseiro hat und enge Verbindungen in Brasilien hat. Zu empfehlen ist auch das Buch "Bloß weg! Ihr zweites Standbein im Ausland" von Günter Hannich, ISBN 3-9808522-2-9, die Konzepte lassen sich auch teilweise auf Brasilien übertragen, obwohl im Buch Brasilien als Zweitwohnsitz nicht erwähnt wird.

Oder man heiratet eine Brasilianerin oder einen Brasilianer, kann einen Familienangehörigenvisum beantragen, muss aber mit ihr oder ihm mindestens 5 Jahre zusammen leben, mit ihr oder ihm Tisch und Bett teilen, sonst ist die Daueraufenthaltsgenehmigung futsch. Die Policia Federal macht auch gelegentlich Kontrollbesuche, um zu prüfen ob es eine Scheinehe oder keine ist. Das ist ganz ähnlich wie in Deutschland. Oder macht man einer Brasilianerin ein Kind und beantragt nach der Geburt des Kindes ein Familienangehörigenvisum, jedoch hat das einen Nachteil, der deutsche, österreichische oder Schweizer Vater muss Unterhalt zahlen. Oder man zeugt ein Kind oder lässt sich in Deutschland schwängern. Und fliegt zur Entbindung nach Brasilien und bringt das Kind dort zur Welt. Das Kind ist dann automatisch brasilianischer Staatsbürger, auch wenn seine Eltern Ausländer sind und nur als Touristen eingereist sind. Dann können die Eltern auch Familienangehörigenvisa beantragen. Oder man hat mindestens 150.000 Reais zur Verfügung und will in Brasilien in eine Firma investieren oder eine Firma gründen, dann kann ein Investorenvisum beantragt werden. Sollte das zu investierende Geld unter 150.000 Reais betragen, müssen mindestens 10 Arbeitsplätze für Brasilianer innerhalb von 2 Jahren geschaffen werden. Jedoch muss ein überzeugender Geschäftsplan vorgelegt werden! Bei einer Mindestinvestition von 600.000 Reais braucht man nicht unbedingt innerhalb einer Frist Arbeitsplätze zu schaffen. Jedoch ändern sich die Gesetze und Bestimmungen immer wieder, deshalb bitte nähere Informationen unter http://berlim.itamaraty.gov.br/de/visa.xml entnehmen und gegebenenfalls das zuständige Konsulat oder die Botschaft direkt kontaktieren. Es gibt auch andere Visa, die einen längeren bzw. dauerhaften Aufenthalt in Brasilien ermöglichen, das ist der Seite der brasilianischen Botschaft zu entnehmen. Aber die Prefeitura bzw. der Bürgermeister ist nicht zuständig für Visumfragen. Die Polícia Federal verlängert und bearbeitet Visa nur, für Visumanträge ist nur die brasilianische Botschaft zuständig. Bis man einen Aufenthaltstitel erhält, muss man eine lange bürokratische Prozedur durchlaufen, so meine Infos direkt von der Polícia Federal. Aufenthaltsbestimmungen für Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge bzw. politische Flüchtlinge ähneln den von Deutschland.

 

Aktualisiert von Joachim Jäck am 25.05.2013